Das Hoverboard erfreut sich auch hierzulande immer größerer Beliebtheit. Da man das populäre Fun-Gerät ohne Hilfe der Arme, sondern lediglich durch die Verlagerung des Körperschwerpunkts und Körpergewichts auf einen der beiden Füße, beziehungsweise auch durch die Neigung des Körpers nach vorn oder nach hinten, steuern muss, schult es letztendlich nicht nur die Konzentration und Körperbeherrschung, sondern erweist sich außerdem als modernes Fitnessgerät.
Fit werden mit dem Hoverboard
Zur Bewegung des Mini Segways oder Hoverboards muss der Nutzer seinen Schwerpunkt und sein Körpergewicht möglichst exakt verlagern. Da ein Lenker fehlt, welcher mit beiden Händen bedient werden kann, ist die sichere Steuerung nur so möglich, was nicht nur einiges an Übung, sondern vor allem auch an Körperbeherrschung erfordert.
Da das Hoverboard grundsätzlich nur im Stehen gefahren wird, werden dabei die Muskulatur der Waden, der Oberschenkel und auch des Rückenbereichs trainiert und gestählt.
Per Neigungswinkel des Körpers kann jeweils die gefahrene Geschwindigkeit des Hoverboards reguliert werden. Will man nach links oder nach rechts fahren, so muss der jeweilige Fuß dann stärker durch den Nutzer belastet werden. Dieser Neigungswinkel kann dann über ein sogenanntes elektronisches Gyroskop im Hoverboard gemessen werden und das Gerät reagiert entsprechend durch die jeweils gewünschte Richtungsänderung.
Grundsätzlich benötigt man keine Voraussetzungen in Bezug auf körperliche Fitness, um mit dem Hoverboard fahren zu können, sondern lediglich ein Mindestmaß an Körperbeherrschung und Koordinationsvermögen. Man merkt allerdings, wie längere Fahrten mit dem Hoverboard die Beine und die Rückenpartie entsprechend belasten und es ist an diesen Regionen des Körpers auch durchaus ein gewisser Trainingseffekt feststellbar, sofern man das Hoverboard regelmäßig für längere Distanzen benutzt.
Auch die Körperbeherrschung und das allgemeine Körpergefühl sowie das Konzentrationsvermögen erfahren eine Verbesserung.
Informationen über weitere Hoverboards finden Sie in diesem Hoverboard Test.
Darum macht es Spaß, mit dem Hoverboard zu fahren
Natürlich ist das Hoverboard nicht nur ein Fitnessgerät zur Stärkung der Bein- und Rückenmuskulatur, sondern vor allem ein extrem funorientiertes Fortbewegungsmittel.
Hat man den Grundsatz der Bedienung durch die Neigung des Körpers nach vorn oder nach hinten zur Regulierung der Geschwindigkeit und der Schwerpunkts-, beziehungsweise Gewichtsverlagerung, von einem Fuß auf den anderen zur Richtungsänderung, erst einmal verinnerlicht, so erweckt das Fahren mit dem Hoverboard tatsächlich den Anschein, als würde man, wie von Geisterhand angetrieben, schweben.
Spaß macht das Fahren mit dem Hoverboard jedoch allein schon deswegen, weil man damit noch immer zum Blickfang auf der Straße wird und sich jeder Menge an allgemeiner Aufmerksamkeit sicher sein kann.
Bereits für Kinder ab 10 Jahren ist das Gerät gut geeignet und ein Führerschein ist nicht erforderlich. Die teilweise recht hohen Fortbewegungsgeschwindigkeiten von bis zu 30 Kilometern pro Stunde garantieren dabei, dass man flotter mit dem Hoverboard unterwegs ist, als jeder normale Fußgänger.
Sich mit dem Hoverboard zu bewegen und dabei auch enge Kurven oder Bordsteinkanten quasi spielerisch zu meistern, hat etwas Futuristisches an sich und verursacht garantiert jede Menge an Spaß. Vor allem auch deshalb, weil die Fortbewegung mit dem Hoverboard, im Unterschied zum Inliner-Fahren, praktisch vollkommen mühelos erfolgen kann.
Die Restriktionen beim Hoverboard-Fahren in der Bundesrepublik Deutschland
Auch mit einem Hoverboard sind Sie letztendlich ein Verkehrsteilnehmer und daher, wie beispielsweise auch jeder andere Mensch, welcher mit einem wie auch immer gearteten Fortbewegungsmittel im öffentlichen Raum agiert, den Auflagen des Gesetzgebers verpflichtet.
In der Bundesrepublik Deutschland gelten auch für das Fahren mit dem Hoverboard recht strenge Auflagen. So ist beispielsweise das Fahren mit dem Fungerät auf allen öffentlichen Straßen seitens des Gesetzgebers definitiv verboten.
Der Gesetzgeber begründet diese Entscheidung damit, dass die einzelnen Versionen des modernen Hoverboards bereits mehr als nur 6 Kilometer pro Stunden schnell sind und daher in den Augen der Verkehrssachverständigen schon als veritable Kraftfahrzeuge gelten.
Wenn Sie sich also mit Ihrem Hoverboard dennoch auf eine öffentliche Straße begeben und dort im Straßenverkehr mit dem Gerät durch die Ordnungshüter erwischt werden, während sie es trotz Verbots benutzen, so drohen Ihnen hier durchaus der behördliche Entzug Ihres Hoverboards und zusätzlich auch die Verhängung eines Bußgelds von mindestens 50 Euro.
Im schlimmsten Fall und bei sogenannten Wiederholungstätern, können Sie sogar den Entzug Ihres Führerscheins erwarten! Es empfiehlt sich daher dringend, sich auch mit dem Hoverboard an die Auflagen des Gesetzgebers, vor allem jedoch an die Straßenverkehrsordnung, zu halten.
Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber künftig entsprechende Regelungen verabschieden wird, welche auch den Einsatz des Hoverboards im öffentlichen Raum betreffen und dies dann entsprechend regulieren. Bis dahin bleibt Ihnen, wohl oder übel, nichts anderes übrig, als mit Ihrem Hoverboard nur auf einem privaten Grundstück zu fahren, welches nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zählt.
Fazit
Ein gutes Hoverboard ist auch hierzulande ein recht beliebtes Freizeitinstrument. Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen müssen Sie jedoch vorerst leider noch darauf verzichten, mit Ihrem Hoverboard bis ins Büro zu fahren, da es aus der Sicht des Gesetzgebers bereits als vollwertiges Kraftfahrzeug angesehen wird.
Dennoch: Auch auf Privatgeländen lässt sich durch die Benutzung des Hoverboards jede Menge an Spaß erzielen. Es erweist sich nämlich als durchaus flottes Fortbewegungsmittel und schult dabei nicht nur ihr Koordinationsvermögen, ihren Gleichgewichtssinn und ihr Körpergefühl, sondern leistet durchaus auch einen Beitrag zur Erhöhung der individuellen Fitness.[/vc_column_text][/vc_column]